Im Juli 2025 machte Nino de Angelo mächtig Schlagzeilen. Der Grund: Er stand den Ermittlungen zufolge in Verdacht, Fahrerflucht in einem Parkhaus begangen zu haben. Nun wurde gar ein Strafbefehl gegen den Schlagerstar erlassen, wie RTL erfuhr! Was das jetzt bedeutet und mehr dazu…
Nino de Angelo: Staatsanwaltschaft erlässt Strafbefehl
Nach dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Sänger Nino de Angelo erlassen. Dies teilte das Gericht auf Anfrage von RTL mit.
Wie die Staatsanwaltschaft Kempten zuvor erklärte, habe sie dem Amtsgericht den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Demnach stehe der Vorwurf im Raum, Nino de Angelo habe unter anderem vorsätzlich ohne gültige Fahrerlaubnis ein Fahrzeug geführt, sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, fremdes Eigentum beschädigt sowie an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen. Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann bestätigte diese Vorwürfe gegenüber RTL. Das Gericht habe dem Antrag entsprochen und den Strafbefehl entsprechend erlassen und zugestellt, so Richterin Katrin Eger.
Droht Nino de Angelo jetzt eine Bewährungsstrafe?
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei im Strafbefehl eine Freiheitsstrafe auf Bewährung vorgesehen. Darüber hinaus werde eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis angestrebt. Der Strafbefehl ist bislang nicht rechtskräftig. Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eine Stellungnahme von Nino de Angelo zu dem Strafbefehl lag RTL nach eigenen Angaben nicht vor.
DAS soll passiert sein
Die gegenständlichen Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit einem Geschehen am 9. Juli 2025 in Kempten. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden soll es in einem Parkhaus zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug gekommen sein. Beim anschließenden Verlassen des Parkhauses soll zudem eine Schrankenanlage beschädigt worden sein, wodurch ein Sachschaden in Höhe von etwa 3.500 Euro entstanden sein soll. Im weiteren Verlauf soll es nach Darstellung der Polizei zu einer Fahrt gekommen sein, bei der das Fahrzeug von Einsatzkräften verfolgt wurde.
Alle geschilderten Punkte stellen den Stand der Ermittlungen dar. Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.


